Chronik 2024
Angriffe in Berlin
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Definition Angriff/Gewaltat
Welche Angriffe/Gewalttaten werden von ReachOut als Monitoringstelle recherchiert, dokumentiert und statistisch ausgewertet?
Zusammenfassung
Um einen Angriff als extrem rechts, rassistisch, antisemitisch, gegen LGBTIQ*
einzuordnen, stehen für ReachOut die Perspektiven und Wahrnehmungen der
Betroffenen im Vordergrund. Darüber hinaus sollten weitere Anhaltspunkte zu
den Tatumständen vorliegen. Zum Beispiel: Rassistische Beleidigungen, das
Äußere der Betroffenen oder Bedro- hungen gegenüber politischen Gegner*innen im
Vorfeld.
Weitere Kriterien für ReachOut sind die Art und Weise der Tat bzw. die
spezifischen Tatumstände (unvermittelt, Opfer und Täter*innen kannten sich
vorher nicht, etc.) und/oder die Einstellung der Täter*innen. Auch Bedrohungen
und Nötigungen werden als Angriff definiert und gezählt. Sachbeschädigungen
sind nur dann als Angriff zu werten, wenn dabei direkt Menschen gefährdet oder
verletzt werden könnten (bspw. eine eingeworfene Scheibe, wenn sich in dem
betreffenden Raum Menschen aufhalten oder aufhalten könnten) oder und wenn sie
sich direkt oder indirekt gegen gezielt ausgewählte Personen (bspw.
Politiker*innen, Engagierte gegen Rechtsextremismus) richten… Dagegen werden
Gewaltdelikte im Sinne des Strafgesetzbuches wie Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Taten gegen Polizist*innen im Einsatz, Eingriff in den
Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr von ReachOut nicht gezählt. Unsere
Definition wurde gemeinsam mit den fachspezifischen Opferberatungen in den
anderen Bundesländern entwickelt und ist die Grundlage für die Erfassung der
Angriffe in einer gemeinsamen Datenbank. ReachOut benutzt für die berlinweite
Chronik den Begriff „Angriff", der jedoch mit der Beschreibung der bundesweiten
Beratungsstellen von "Gewalt" gleichzusetzen ist.